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 Ready For Take-Off

Airbus-Kläger

"Unsere Grundstücke verlieren
an Wert"


Berliner Zeitung
Wirtschaft
21. Februar 2001






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HAMBURG, 20. Februar. "Der Lärm, die Kerosinbelastung. Hier soll innerstädtisch ein zweiter Flughafen gebaut werden", sagt Wilhelm von Buddenbrock verärgert zur Airbus-Werkserweiterung. Der 56-Jährige Hamburger Unternehmensberater wohnt seit 24 Jahren im noblen Hamburger Stadtteil Nienstedten - am Nordufer der Elbe - und bangt um seine Lebensqualität. Buddenbrock gehört einer Klägergemeinschaft von 227 Familien an, die vor Gericht den Ausbau des Werkes für den Riesenflieger A380 verhindern wollte. Die Lärmbelästigung ärgert ihn besonders. Schon heute würden die Flugzeuge in 60 bis 70 Meter Höhe über sein Haus fliegen, sagt er. Nach dem Ausbau seien es nur noch bis 45 Meter, da die Startbahn in die Elbe hinein verlängert wird.

"Mein Dorf wird zerstört", sagt Obstbäuerin Gabi Quast (41) aus dem Anbaugebiet "Altes Land" am Südufer der Elbe, wo einige 100 Obstbauern von der Werkserweiterung betroffen sind. Starts und Landungen spielten sich nur 250 Meter von der Kirche entfernt ab. "10 000 Flugbewegungen pro Jahr - durchschnittlich 35 pro Tag zwischen sechs und 22 Uhr - also alle 30 Minuten ein großes Flugzeug", klagt die Obstbäuerin. Das sei ein unerträglicher Dauerlärmpegel. Außerdem verlören die Grundstücke in Neuenfelde an Wert, so dass viele der weniger gut betuchten Menschen erst recht nicht wegziehen könnten. "Wieso ging das Ganze nicht nach Rostock-Laage", fragt sie. "Dort hat man sich auch um das Projekt beworben. Und dort werden keine Anbauflächen zerstört."

Dass der Werksausbau neue Arbeitsplätze bringt, will Buddenbrock nicht bestreiten: "Das Arbeitsplatzargument ist ein ganz wichtiges!", räumt er ein. "Aber es muss auf seine Stichhaltigkeit hin überprüft werden." Insgesamt sei von 2 000 neuen Arbeitsplätzen im Werk die Rede plus 2 000 bei Zulieferbetrieben im Umland. Addiere man die indirekte Subventionierung der Arbeitsplätze durch öffentliche Gelder für die Werkserweiterung plus Kosten für die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs und Schaffung von Ausgleichsflächen, dann werde jeder der 2 000 direkten Arbeitsplätze mit 650 000 Mark bezuschusst.

Für die Kläger steht fest: Sie ziehen vors Bundesverfassungsgericht





















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